Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) tritt in Kraft

In Ausgabe Nr. 24/2016 des Bundesgesetzblattes I vom 24. Mai 2016 , S. 1190 ff., wurde soeben das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz). Damit tritt das umstrittene Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) am 1. Juni 2016 in Kraft und ersetzt das Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Urheberrechtswahrnehmungsgesetz) vom 9. September 2015 und die Urheberrechtsschiedsstellenverordnung vom 20. Dezember 1985, die zeitgleich außer Kraft treten.
Die heftig umstrittenen Regelungen zur Sicherheitsleistung, § 107 VGG, können nach § 139 Abs. 1 VGG auf alle Verfahren vor der Schiedsstelle UrhR angewendet werden, die ab dem 2. Juni 2016 eingeleitet werden, unabhängig davon, um welche Geräte und Speichermedien und um welche Zeiträume es jeweils geht.

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