Haftung von Recommerce-Anbietern und Medienhändlern – Aufsatz RA Verweyen u.a. in GRUR-RR

In der aktuellen Ausgabe der GRUR-RR (2013, S. 372 ff.) analysiert RA Verweyen mit RA Zimmer und RAin Puhlmann die aktuelle Instanz-Rechtsprechung zur Frage der Haftung von Medienhändlern und Recommerce-Anbietern für Urheberrechtsverletzungen und Verstöße gg. gewerbliche Schutzrechte, durch rechtswidrige Produkte (z.B. Plagiate, Bootlegs, Parallelimporte), die von dem Unternehmen in Unkenntnis der Rechtsverletzung gehandelt wurden. Die Rechtsprechung ist weiterhin uneinheitlich, Recommerce-Anbieter und Medienhändler sollten die spezifischen Risiken ihres Geschäftsmodells verstehen und entsprechende Vorsorge treffen. Bei Abmahnungen und Forderungen von Rechteinhabern, die Rechtsverletzungen zu ihren Lasten behaupten, bedarf es einer genauer Prüfung, ob und ggf. wie eine Abwehr erfolgsversprechend ist.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an RA Verweyen.

+49 30 5156599-80
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